Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lies die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch. Die AGB sind integrierter Bestandteil Ihrer Buchung bei beautyofnature.ch,
A.Wittwer Photography GmbH. Anmerkung: die nachstehenden Bedingungen verwenden Zwecks besserer Lesbarkeit die männliche Form. Diese umfasst auch die weibliche Form.

1. Generelles / Vertrag

1.1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen

Diese Allgemeinen Reise- und Kursbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und beautyofnature.ch, A.Wittwer Photography GmbH (nachfolgend A.Wittwer Photography genannt) für die Reisearrangements sowie Fotokurse und - workshops oder andere, in eigenem Namen angebotene Leistungen. 

 

1.2 Vermittelte Leistungen

Diese Bedingungen finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Dabei gelten die speziellen Vertrags - und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter. Werden dem Teilnehmer durch eine andere Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Verantstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags - und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist A.Wittwer Photography nicht Vertragspartei und Sie können sich nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen. 

 

1.3 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und A.Wittwer Photography kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, oder über beautyofnature.ch, per E-Mail oder persönlichen Anmeldung resp. Buchung bei beautyofnature.ch oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags - und Reisebedingungen für Sie und A.Wittwer Photography wirksam. Melden Sie weitere Personen an, so stehen Sie für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen. 

 

1.4 Vertragsinhalt und Sonderwünsche

Die Leistungspflichten von A.Wittwer Photography ergeben sich aus der Reisebestätigung und der entsprechenden Reiseausschreibung. Namentlich genannte Reiseleiter und Fotografen sind nicht von vornherein garantiert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Reiseleiter oder Fotograf die Reise, den Workshop usw. leitet oder durchführt. 
Angaben zu den Tagesprogrammen stehen unter dem Vorbehalt äusserer Umstände, wie Wetterbedingungen, Sicherheit etc. Der Fotograf / Reiseleiter wird erforderlichenfalls das Programm umstellen, damit die Teilnehmer möglichst optimale Bedingungen fürs Fotografieren und die übrigen Aktivitäten haben. 
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von A.Wittwer Photography oder von Ihrer Buchungsstelle vorbehaltslos bestätigt worden sind. 

 

1.5 Ausschreibungen, Internetseite usw. 

Die Ausschreibungen, Internetseiten und andere Werbemittel sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Buchung publizierten Angaben. 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise
Die Preise für Reisearrangements, Workshops usw. sind aus den Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Homepage von A.Wittwer Photography ersichtlich (in CHF). Sie verstehen sich bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise werden bei Abweichung separat aufgelistet, falls angeboten. Preisänderungen siehe Ziff. 5.

2.2 Anzahlung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist bei Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu leisten, sofern nicht ander in den Ausschreibungsunterlagen erwähnt ist. Bei Frühbuchungs- oder anderen Rabatten gelten die speziellen Bedingungen gemäss den betreffenden Ausschreibungsunterlagen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann A. Wittwer Photography, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistungen verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4 geltend machen.
Bei Fotoworkshops und Fotokursen ohne Übernachtung ist der ganze Preis bei Buchung zu bezahlen. 

 

2.3 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Preis bei Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen hat bis spätestens 60 Tagen vor Reisebeginn zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann A.Wittwer Photography, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4 geltend machen. 

 

2.4 Kurzfristige Buchung

Sollte der Teilnehmer die Fotoreise oder den Fotoworkshop /-kurs weniger als 60 Tage vor Reisebeginn buchen, so ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fälllig. 

 

2.5 Buchungsgebühren
Erfolgt die Buchung weniger als 20 Tage vor Reisebeginn, so können zusätzliche Abklärungen notwendig sein und allfällige Gebühren können in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erhoben werden können. 

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden dem Teilnehmer die Reiseunterlagen mit den Teilnahmebedingungen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages spätestens ca. 7-14 Tage vor Reisebeginn zugestellt. 

3.2 Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten

Bei einigen Reisen, Fotoworkshops und Fotokursen bestehen besondere Teilnahmebedingungen. Diese sind aus der jeweiligen Reiseausschreibung ersichtlich. Indem sich der Teilnehmer für die betreffende Reise, Fotoworkshop oder Fotokurs anmelden, bestätig er die Erfüllung dieser Bedingungen. Je nach Reisetyp, Fotoworkshop oder Fotokurs hat der Teilnehmer bestimmte Mitwirkungspflichten. Insbesondere hat er sich an die Weisungen der Reiseleitung und des Fotografen zu halten. Hinweise auf ein korrektes Verhalten können auch in den Reiseunterlagen enthalten sein. Bei Gruppenreisen wird von den Teilnehmern erwartet, dass Sie sich in die Gruppe einfügen. 

4. Änderung oder Annullierung der Anmeldung

4.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Reise, Fotokurs oder einen Workshop absagen resp. annullieren oder eine Änderung/Umbuchung wünschen, müssen Sie dies A.Wittwer Photography oder Ihrer Buchungsstelle mit eingeschriebenem Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Dokumente sind A.Wittwer Photography oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurück zu geben. Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Enstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige Kosten, können diese zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. 

4.2 Bearbeitungsgebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 3.3) erheben wir für Annullierungen, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 100.- pro Person, jedoch maximal sFr. 200.00 pro Auftrag. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen unter Ziff. 4.3. Diese Bearbeitungsgebühren sind möglicherweise nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt. 

 

4.3 Annullierungskosten Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen

Für Annulllierung, Änderung oder Umbuchung später als 120 Tage vor dem Abreisedatum, gelten die folgenden Annullierungskosten:

Angaben in Prozent des Arrangementpreises:

120 - 31 Tage vor Abreise: 30%

30 - 10 Tage vor Abreise: 50%
10 - 0 Tage vor Abreise: 70%

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie uns schriftlich zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-  oder Änderungsdatum ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei A.Wittwer Photography oder Ihrer Buchungsstelle.

 

4.4 Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten bei Fotoworkshops und Fotokursen ohne Übernachtungen
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (nachstehend) erheben wir für Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihres Fotoworkshops oder Fotokurses eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 50.- pro Person, jedoch maximal sFr. 100.- pro Auftrag. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten folgende Annullierungsbedingungen:

30-14 Tage vor Kurs-, Workshopbeginn: 20%
14-0 Tage vor Kurs-, Workshopbeginn: 75%
Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen Ihrer entsprechenden Mitteilung bei A.Wittwer Photography (siehe Ziffer 4.3)

5. Programm - und Preisänderungen

5.1 Programmänderungen vor Vertragsabschluss

A.Wittwer Photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschriebe und Preise vor der Buchung zu ändern. In diesen Fällen orientiert A.Wittwer Photography den Teilnehmer vor Vertragsabschluss.

 

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:

a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (inkl. Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen

c) Wechselkursänderungen

d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (MwSt.)

Erhöhen sich die Kosten dieser Leistungen, können diese an den Teilnehmer weiter verrechnet werden. A.Wittwer Photography orientiert bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Arrangementpreises beträgt, stehen dem Teilnehmer die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu. 

 

5.3 Programmänderungen vor Reisebeginn

A.Wittwer Photography behält sich im Interesse der Teilnehmer das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte, wesentliche Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Flüge) zu ändern, wenn unvorhersehbare Umstände es erfordern. A.Wittwer Photography bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubiesten und orientiert raschmöglichst über solche Änderungen und allfällige Auswirkungen auf den Preis.

 

A.Wittwer Photography behält sich ferner das Recht vor, einen namentlich genannten Fotografen oder Reiseleiter durch einen anderen Fotografen oder Reiseleiter zu ersetzen, sollte André Wittwer oder ein anderer Reiseleiter aus ausserordentlichen Gründen, wie z.B: Krankheit, Unfall, Todesfällen, eine Reise oder einen Workshop nicht selbst durchführen können. Eine solche Änderung begründet keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt und oder Rückerstattung des Preises.

 

5.4 Preisänderungen vor Reisebeginn

Führt eine Progammänderung oder eine Änderung einer wesentlichen Leistung (Ziff. 5.3, Abs. 1) zu einer bedeutenden Vertragsänderung und beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Arrangementpreises, besteht das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Die entsprechende Meldung an A.Wittwer Photography muss innerhalb dieser Frist schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail) erfolgen, ansonsten wird von Zustimmung zur Programm- und/oder Preisänderung ausgegangen. 

6. Reiseabsage

6.1 Gründe, die beim Teilnehmer liegen
A.Wittwer Photography ist berechtigt, eine Anmeldung zurückzuweisen, wenn ein Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Nicht bezogene Leistungen werden dem Teilnehmer zurückbezahlt, sofern die Kosten der A.Wittwer Photography nicht von dritter Seite belastet werden (wie z.B. Reservierungskosten). Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 4 und weitere allfällige Schadersatzforderungen seitens von A.Wittwer Photography

 

6.2 Mindestteilnehmerzahl

Für alle von A.Wittwer Photography angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die sich bei der jeweiligen Ausschreibung findet. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann A.Wittwer Photography die Reise spätestens drei Wochen vor dem fesgelegten Beginn absagen. 

 

6.3 Höhere Gewalt, Streiks, Pandemie u.ä.

Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, Pandemien etc, kann eine Annullation der Reise durch A.Wittwer Photography aus SIcherheitsgründen kurzfristig erfolgen. 

 

6.4 Andere wichtige Gründe
A.Wittwer Photography ist berechtigt, eine Reise oder Veranstaltung aus anderen, wichtigen Gründen abzusagen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rasch möglichst informiert.  

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

A.Wittwer Photography behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend der äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung stehen die Sicherheit der Teilnehmer und optimale Bedingungen fürs Fotografieren an erster Stelle.

8. Der Teilnehmer tritt die Reise an, beendet sie aber nicht

 Sollte der Teilnehmer aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Peis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden rückerstattet, soweit sie A.Wittwer Photography von dritter Seite nicht belastet werden. Allfällige Kosten für Rückreise usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers.

9. Beanstandung während oder nach der Reise

9.1 Mängelrüge
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Teilnehmer einen Schaden, so ist er berechtig und verpflichet, bei A.Wittwer Photography bzw. der Reiseleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu rügen und Abhilfe zu verlangen.

 

9.2 Abhilfe

A.Wittwer Photography bzw. die Reiseleitung wird bemüht sein, während der Reise innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten, soweit dies zumutbar ist. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, kann sich der Teilnehmer die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich bestätigen lassen. 

 

Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und die Beanstandung festzuhalten. Sie ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, darf A.Wittwer Photography die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Auch im Falle von höherer Gewalt darf A.Wittwer Photography die Abhilfe verwe3igern und allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. 

 

9.3 Geltendmachung von Forderungen gegenüber A.Wittwer Photography
Sofern Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber A.Wittwer Photography geltend gemacht werden sollen, sind Beanstandungen spätestens innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich zu unterbreiten, unter Beilage allfälliger Beweismittel. 

10. Haftung des Teilnehmers und von A.Wittwer Photography

10.1 Allgemeines
Die Reise erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Teilnehmers. Dieses Risiko umfasst auch dessen Ausrüstung sowie Wertgegenstände. 
A.Wittwer Photography haftet nur dann aus Vertragsverletzung (d.h. Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung), wenn sie ein Verschulden trifft. Dies ist beispielsweise nicht der Fall bei einvernehmlicher Programmänderung durch die Teilnehmer, Abbruch oder Änderung infolge Unfall, Krankheit, Pandemie und andere, nicht vorhersehbare und unabwendbare Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt, wetterbedingte Umstände, Zufall oder Drittverschulden. 

 

10.2 Haftungserklärung
Der Teilnehmer unterzeichnet bei Reisebeginn eine entsprechende, ihm auszuhändigende Haftungserklärung.

 

10.3 Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich A.Wittwer Photography auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).

 

10.4 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers, ob er an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf eigenes Risiko und eigene Kosten teilnimmt. A.Wittwer Photography kann aus diesem Grund für Ausflüge und Veranstaltungen, die direkt an Ort gebucht werden, keine Haftung übernehmen. Für von A.Wittwer Photography veranstaltete Ausflüge gelten hingegen die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

11. Einreise- , Visa- und Gesundheitsvorschriften

In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden sich die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften.

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, ist der Teilnehmer hiefür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und der Teilnehmer muss die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie das Vorhandensein aller erforderlicher Dokumente vor Reisebeginn verant-wortlich.

Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines medizinischen Fachinstitutes und / oder des Hausarztes einholt. 

A.Wittwer Photography macht darauf aufmerksam, dass der Teilnehmer bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hat. Gleichfalls weist A.Wittwer Photography ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin.

12. Datenschutzbestimmungen

A.Wittwer Photography ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten sehr wichtig. Die Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten lediglich zu diesem Zweck und / oder zur Bearbeitung durch A.Wittwer Photography auch ins Ausland (insbesondere an die Reisedestinationen) weitergeleitet werden.

Des Weiteren kann A.Wittwer Photography dem Teilnehmer Angebote und Informationen zukommen lassen, die für ihn persönlich interessant sind. Dieser kann A.Wittwer Photography jedoch jederzeit mitteilen, dass er solches nicht mehr wünscht.

Der Teilnehmer kann zudem sein Einverständnis dazu geben, dass im Einzelfall sein Name und / oder Bild in den Publikationen von A.Wittwer Photography auf den sozialen Medien – im Zusammenhang mit besonderen Erlebnissen oder Fotos – genannt werden darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

13. Versicherungen

Die für die Veranstaltungen von A.Wittwer Photography notwendigen persönlichen Versicherungen sind Sache des Teilnehmers.

Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in den Arrangements nicht eingeschlossen. Sie ist Sache des Teilnehmers und wird empfohlen.

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen die Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. Voegelin Fotografie empfiehlt den Teilnehmern deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung.

Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einer abgelegenen Region, einen lokalen Spitalaufenthalt und /  oder die Rückreisekosten in die Schweiz oder in ein anderes Land übernimmt, sollte bei allen Reisen abgeschlossen werden.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und A.WIttwer Photography ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun (Regionalgericht Oberland, Thun)